Kraftfahrzeug-Innung Trier-Saarburg
Geschäftsstelle
Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg
Cläre-Prem-Straße 1
54292 Trier
T +49 (0) 651 – 14 62 04 – 0
F +49 (0) 651 – 14 62 04 – 9
Die Altfahrzeugverordnung ( früher : Altautoverordnung ) regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb zu überlassen sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer der Annahmestellen unserer Innung überlassen, erhalten Sie von dieser einen Verwertungsnachweis. |
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Innungsmitglieder, die eine Altauto- annahmestelle betreiben, erkennen |